Check Up aus praktischer Sicht

1. Handelt es sich um eine Funktionseingruppierung 
     (vgl. Spezialisierungsgrundsatz) ?

 

2. Ist die Arbeitsvorgangsbeschreibung repräsentativ ?

 

2.1 Sind alle relevanten Tätigkeiten beschrieben (Vollständigkeit)

2.2 Über welchen Zeitraum erfolgte die Tätigkeitserfassung 
      (zeitliche Verteilung an der Gesamtarbeit)

2.3 Berücksichtigung von zeitliche begrenzter 
      oder saisonaler Arbeit (Projektarbeit/ Mengenverteilung)

2.4 Sind die Zeitanteile durch Mengenangaben prüfbar

2.5 Sind die Zeitanteile Schätzwerte oder 
       basieren diese auf Aufzeichnungen und Fallzahlen

 

3. Ist die Beschreibung der Arbeitsvorgänge
     für die spätere Bewertung geeignet ?

 

3.1 Sind die Beschreibungen aussagekräftig, 
       um sich ein Bild der Aufgaben/ Ziele der Stelle zu machen

3.2 Sind in der Beschreibung keine unzulässigen Wertungen enthalten

3.3 Handelt es sich nicht um eine verrichtungsorientierte Aufzählung 
       (Objekte, Auftraggeber, Personen, Maschinen)

3.4 Wird mit der Beschreibung deutlich, 
       welches Fachwissen und welche Verantwortung damit verbunden sind

3.5 Gib es hilfreiche Anmerkungen, um im Zweifel 
       als Grundlage für Entscheidungen zu dienen
       (Abgrenzung, Kompetenzen, Zuständigkeiten zwischen den Tätigkeiten)

 

4. Ist die Umschreibung der Arbeitsvorgänge geeignet ?

 

4.1 Sind Stichpunkte und Aufzählungen hilfreich 
       zur Abgrenzung und Beschreibung der Arbeitsvorgänge

4.2 Grenzen sich die gebildeten Arbeitsvorgänge deutlich voneinander ab

4.3 Können die Stichpunkte und Aufzählungen komplett der 
       Arbeitsvorgangsbeschreibung zugeordnet werden

4.4 Wird bei unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden 
       eine Unterscheidung vorgenommen (warum?)

 

5. Wird deutlich zwischen Zusammenhangstätigkeiten 
     und Kernleistung unterschieden ?

 

5.1 Wird von A bis Z der Ablauf/ Prozess/ 
      Fallbearbeitung/ Auftrag/ Bearbeitung deutlich

5.2 Grenzen sich deutlich Wertschöpfung und 
      wertschöpfende Tätigkeiten voneinander ab ?

5.3 Innere Ordnung beachtet (Ziel = Aufgabe = Tätigkeit = Ergebnis)

5.4 Handelt es sich nicht um die 
      Ansammlung gleichlautender Zusammenhangstätigkeiten ?

 

6. Sind Vertretungstätigkeiten geprüft und ggf. aufgenommen worden ?

 

7. Gibt es ggf. Rechtsprechung zu zentralen 
     Fragen der Bildung von Arbeitsvorgängen ?

 

7.1 Tätigkeiten sind auf mehrere Bereiche verteilt und
       müssen gleich beschrieben/ bewertet werden.

7.2 Gib es vergleichbare Tätigkeiten in anderen Bereichen, 
       wie wurde diese beschrieben.

 

8. Zustimmung durch Stelleninhaber liegt vor ?

 

8.1 Ist die Arbeitsplatzbeschreibung abschließend 
       besprochen und unterschrieben worden.

8.2 Wurde die Arbeitsplatzbeschreibung von der Führungskraft bestätigt.

8.3 Wurde die Arbeitsplatzbeschreibung bei BWK-Teamarbeit
      gegenseitig besprochen und abgestimmt.

 

 

Eine gute Arbeitsvorgangsbildung erkennt man an:

 

  • Ich habe ein gutes Gefühl und ein abschließendes Bild über den Arbeitsplatz ohne WENN und ABER.
  • Ich kann mir ein Bild machen und den Arbeitsplatz eindeutig zu- und einordnen (wer macht was, wie, warum).
  • Ich habe Zweifel eindeutig besprochen und dokumentiert (Stellenbewertung erfolgt in der Kommission)
  • Ich kann auf Grund der Arbeitsvorgangsbildung auch nach 10 Monaten noch sagen, was da gemacht wird.