Bewertungskommissionen
als Team- und Personalentwicklung
Aus Arbeitgebersicht (Tarifgerecht)
Es gibt nicht die allumfassende, gerechte Bewertung und damit allgemein akzeptierte Wahrheit zur Eingruppierung.
Bei der Projektierung von Stellenbewertungen gibt es eine
juristische, praktische und strategische Wahrheit.
Die Definition der eigenen Wahrheit liegt also irgendwo zwischen diesen drei Parametern zur Eingruppierung.
Aus Arbeitnehmersicht (Leistungsgerecht)
Eine Bewertung muss neben der juristischen Seite vor allem als gerecht empfunden werden können. Daraus erwachsen konkrete Anforderungen an die Projektorganisation der Stellenbewertungen.