Zielsetzung und Zweck
paritätisch besetzter
Kommissionen (BWK)

Tarifgerechte Eingruppierung


Ziel der Anforderungsbewertung ist, eine objektive, von persönlichen Qualitäten der Stelleninhabenden unabhängige Aussage über den Wert der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen zu erarbeiten.

 

Nicht die Stelleninhabenden, sondern die Stellen mit ihrer Aufgabensubstanz als kleinste Organisationseinheit bildet die Grundlage der Stellen- bzw. Arbeitsplatzbewertung. 

 

Sach- und fachgerechte Eingruppierung

 

Die sach- und fachgerechte Eingruppierung nach TVöD/ BAT wird durch den Einsatz der Bewertungskommission gewährleistet. Die Eingruppierungen sowie die dazu getroffenen Entscheidungen werden für alle Stelleninhabenden transparent und verständlich dargestellt.

 

Einbindung zur Stellenbewertung

 

Die Einbindung der Stelleninhabenden sowie der Führungskräfte wird im Wege der Tätigkeitserfassung erfolgen. Um mögliche Synergien im Rahmen der Tätigkeitserfassung zu nutzen, ist es denkbar, neben der Stellenbewertung Ziele der Personal- und Organisationsentwicklung gemeinsam mit den Fachbereichen zu vereinbaren.

 

Schaffung einer verwaltungsweiten 
modernen Entgeltstruktur

 

Führungskräften wird zusammen mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage der Führungskräfteschulung die Möglichkeit zur Schaffung eines modernen und anforderungsgerechten Stellengefüges geboten. Focus dieser Zusammenarbeit ist die umfassende und am heutigen Bedarf orientierte Umsetzung einer modernen und gerechten Stellenbewertung.

 

Hierzu bedarf es der systematischen Darstellung von Anforderungen und deren Katalogisierung sowie abschließend der Erstellung eines Gesamtgefüges zur Einordnung bestehender Anforderungsprofile und zukünftiger Entwicklungen zur systematisch justiziablen Eingruppierung. Das ist die Aufgabe paritätisch besetzter Kommissionen (BWK).