Begriff der Stellenbewertung
W E R Tebenen (Tarifvertrag)
W E R Tschätzung (Personenbezogen)
W E R Tschöpfung (Ergebnisbezogen)
Die Kunst: Individuell örtlich bestimmen !
Die Stellenbewertung ist die Ermittlung des Wertes aller der Stelle durch Aufgabenverteilung zugeordneten Aufgaben und Funktionen auf der Grundlage von qualifizierten Anforderungsmerkmalen.
Bewertungsrelevant ist die Summe der qualitativen Anforderungen.
Zu beurteilen sind einzelne Arbeitsvorgänge und Funktionen nach festgelegten Anforderungen durch eine Analyse des Arbeitsplatzes auf der Grundlage einer Arbeitsplatzbeschreibung.
Aufgrund objektiver, nachvollziehbarer Merkmale wird der Wert des Arbeitsplatzes, in einer Entgeltgruppe ausgedrückt, festgelegt.
Fiktion der Normalleistung
Die Arbeitsergebnisse der übertragenen und nicht nur vorübergehend wahrgenommenen Aufgaben müssen in Qualität und Quantität einer durchschnittlichen Leistung entsprechen. Erst dann ist der durch § 12 TVöD vorgegebene tarifrechtliche Anspruch auf tarifgerechte Eingruppierung als erfüllt anzusehen.