Neue Entgeltordung
Mehr Orientierung - weniger Bedienungsanleitung
braucht das Land.
Tätigkeitsmerkmal-UpDate 2017
Wer will es nicht wissen?
Was Sie schon immer über Eingruppierung wissen sollten
und Ihnen niemand bereitwillig erklärt.
Bin ich richtig eingruppiert? Wird die derzeitige Entgeltgruppe den Anforderungen meines Arbeitsplatzes gerecht? Werde ich also für meine Arbeit gerecht bezahlt?
Um diese Frage zu beantworten, ist zuvor zu klären, ob die Eingruppierung juristisch korrekt erfolgte und ob die angewandte Eingruppierungsnorm zu gerechten Ergebnissen führt.
Bin ich also (tarif-) gerecht eingruppiert, müsste die Frage besser gestellt werden.
Die Frage ist legitim und wird der fürsorgende Arbeitgeber stets in der Lage sein, befriedigend zu beantworten. Glaubt man - die Praxis aber sieht traurig aus.
KOBERA bringt unglaubliche Geschichten aus der Tätigkeit als Gutachter, Dozent und der Kommunalberatung ein, die dem Interessierten als Orientierung dienen, weniger als Gebrauchsanweisung.
Gut formulierte Arbeitsplatzbeschreibungen, jährliche Aktualisierung wegen geänderter Inhalte oder Fallzahlen, oder sogar die Bekanntgabe der Stellenbewertung liefern seit Jahren Anlässe, die die Arbeitsgerichtsbarkeit mit den unvorstellbarsten Fragen konfrontiert. Diese sind dann gezwungen, ein Urteil im Namen des Volkes zu sprechen. Aber das ist eine andere Geschichte.
KOBERA Workshops schulen die Eingruppierungspraxis, erst Recht, wenn man nicht juristisch vorgebildet ist. Sie zeigen Wege und Alternativen auf, die zu einer tarifgerechten und wenn alle Akteure daran mitarbeiten, auch zur gerechten Eingruppierungen führen (kann).
Um es vorweg zu sagen: Niemand kann nach der Schulung seinen Arbeitsplatz rechtsicher eingruppieren. Nach dem Besuch wird man jedoch richtige Fragen stellen und notwendige Schlüsse im Umgang mit der eigenen Eingruppierung ziehen können.
Das Dilemma besteht im Spannungsfeld zwischen heutiger Anforderungen an den Arbeitsplatz und der dafür fehlenden zeitgemäßen Eingruppierungsnorm. Kurz gesagt, es fehlt das UpDate.
Anstelle spezifischer und individueller und damit maßgeschneiderte Entgeltsysteme zu entwickeln, verstärkt sich der Trend zur Anwendung allgemeiner, unbestimmter Merkmalsbeschreibungen (Auffangfunktion).
Daher wird auch mit der neuen Entgeltordnung 2017 es nicht gelingen,
schnell und für jeden verständlich, die Frage der richtigen Eingruppierung zu beantworten.
Das Tarifrecht in der heutigen Grundsubstanz besteht von der Denke her aus dem Jahre 1961.
Die notwendige Modernisierung vereinbarten die Tarifpartner im Jahre 2005 im Zuge des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Form einer Prozessvereinbarung. Darin wurde der Anspruch formuliert, alle Tätigkeiten des Öffentlichen Dienstes zu erfassen (vgl. Tariflücke), um die Eingruppierungspraxis der über 7 Mill. Arbeitsverhältnisse flexible und zeitgemäß fortzuschreiben, um auf sich verändernde Realitäten zu reagieren, um die Tätigkeitsmerkmale den heutigen Anforderungen im beruflichen Alltag wieder gerecht zu werden.
Ausgesprochenes Ziel war die Gestaltung eines attraktiven, zukunftsorientierten und diskriminierungsfreien Bewertungs- und Eingruppierungssystems, das einheitliche Bewertungskriterien zugrunde legt und Zusatzqualifizierungen honoriert. Hört sich doch gut an, oder? Das würde also nicht einfach werden, waren sich Experten und Insider einig. Dass es jedoch unvorstellbare 10 Jahre dauerte sollte, hätte niemand vorausgesagt. Bricht nun im Jahre 2017 eine neue Ära an oder wird die Neugierde und bisher positive Erwartungshaltung enttäuscht?
Für die Enttäuschten gilt, zusammen mit mir aus dem Dilemma kommen, um eigene Wege zu finden, mit guten Argumenten sich für gerechte Eingruppierung zu engagieren und vor allem, sich und andere dabei zu motivieren.